Vermittlungsgutschein
für Arbeitssuchende
Arbeitssuchende
haben Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein von der örtlichen
Arbeitsagentur bzw. ARGE, wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben
und nach einer Arbeitslosigkeit von 6 Wochen innerhalb einer Frist von
3 Monaten noch nicht vermittelt sind.
Gleiches gilt für den Fall, wenn Sie eine Beschäftigung ausüben
und zuletzt ausgeübt haben, die als Arbeitsbeschaffungs- oder Strukturanpassungsmaßnahme
nach dem SGB III gefördert wird oder wurde.
Der
Vermittlungsgutschein gilt für einen Zeitraum von jeweils 3 Monaten.
Er wird ausgestellt über einen Wert von 2.000 EUR einschließlich
der darauf entfallenen Umsatzsteuer.
Wenn
Sie Vermittlung auf Basis des Vermittlungsgutscheines wünschen, können
Sie sich für genauere Absprachen gern telefonisch, persönlich
oder per Mail mit uns in Verbindung setzen.
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