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Vermittlungsgutschein für Arbeitssuchende

Arbeitssuchende haben Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein von der örtlichen Arbeitsagentur bzw. ARGE, wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und nach einer Arbeitslosigkeit von 6 Wochen innerhalb einer Frist von 3 Monaten noch nicht vermittelt sind.
Gleiches gilt für den Fall, wenn Sie eine Beschäftigung ausüben und zuletzt ausgeübt haben, die als Arbeitsbeschaffungs- oder Strukturanpassungsmaßnahme nach dem SGB III gefördert wird oder wurde.

Der Vermittlungsgutschein gilt für einen Zeitraum von jeweils 3 Monaten. Er wird ausgestellt über einen Wert von 2.000 EUR einschließlich der darauf entfallenen Umsatzsteuer.

Wenn Sie Vermittlung auf Basis des Vermittlungsgutscheines wünschen, können Sie sich für genauere Absprachen gern telefonisch, persönlich oder per Mail mit uns in Verbindung setzen.